Beglaubigungen

Beglaubigungen bei Öffentlicher Notar Mag. Johann Herzog MBL und Partner in Vöcklabruck

Eine Unterschriftsbeglaubigung oder beglaubigte Abschrift eines Dokuments weist dessen Rechtsgültigkeit nach. Wir führen solche Beglaubigungen in unserem Notariat ohne vorherige Terminvereinbarung durch.

Was benötige ich für eine Beglaubigung?

Bei der Unterschriftsbeglaubigung ist die Unterschrift persönlich vor dem Notar zu leisten, der ihre Echtheit bescheinigt. Wir benötigen von Ihnen dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis sowie gegebenenfalls eine Urkunde, die den akademischen Grad nachweist (z.B. Sponsionsurkunde). Unterschriftsbeglaubigungen werden vor allem für Kaufverträge, Vollmachten und Grundbucheinträge benötigt, wobei notariell bestätigt wird, dass der Vertragsunterzeichner den Inhalt der Urkunde verstanden und freiwillig unterfertigt hat.

Beglaubigte Abschrift

Für das Anfertigen einer beglaubigten Kopie wird lediglich das Originaldokument benötigt. Das kann der Reisepass ebenso wie jede andere öffentliche Urkunde sein. Die notariell beglaubigte Abschrift ersetzt das Original in der Abwicklung von Rechtsgeschäften. Beglaubigungen führen wir während der Kanzleiöffnungszeiten in unserem Notariat in Vöcklabruck jederzeit ohne vorhergehende Terminvereinbarung durch.