Erbrecht, Schenkung & Bäuerliche Übergabe

Erbrecht, Schenkung & bäuerliche Übergabe bei Öffentlicher Notar Mag. Johann Herzog MBL und Partner in Vöcklabruck

Die Errichtung eines Testaments schafft klare Rechtsverhältnisse und hilft dabei, langwierige Erbschaftsstreitigkeiten zu verhindern. Ebenso stehen wir Ihnen für den Abschluss von Schenkungsverträgen zur Verfügung und beraten Sie in allen Fragen der bäuerlichen Hofübergabe.

Erbschaft und Schenkung

Der Tod eines geliebten Menschen löst bei den nahen Angehörigen immer große Trauer aus. Die sich daraus ergebenden Rechtsfragen stellen dann oft noch eine zusätzliche Belastung dar. Wie lautet die gesetzliche Erbfolge? Wie hoch ist der Pflichtteil? Haben die Kinder jedenfalls einen Pflichtteilsanspruch oder kann bereits zu Lebzeiten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden? Der Notar ist ständig durch das Gericht mit der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren betraut und daher Experte auf diesem Gebiet. Aufgrund seiner fundierten Ausbildung und Erfahrung als Gerichtskommissär weiß er, worauf es bei der Erstellung eines Testaments sowie beim Abschluss von Schenkungs- und Pflichtteilverzichtsverträgen ankommt, welche Formulierungen zu wählen sind und wie es um die steuerliche Auswirkung der jeweiligen Regelungen bestellt ist.

Bäuerliche Übergaben

Eine Hofübergabe stellt die gesamte Bauersfamilie vor eine große Herausforderung. Oberstes Ziel ist es dabei immer, das Einvernehmen zwischen Übergeber und Übernehmer herzustellen. Es gilt einen fairen Interessensausgleich zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen häufig Fragen des Wohnungs- und Fruchtgenussrechts, Belastungs- und Veräußerungsrechts, Ausgedinges u.Ä. In die Überlegungen miteinbezogen werden sollte auch das Neugründungsförderungsgesetz bei Betriebsübergabe. Wir beraten Sie in unserem Notariat in Vöcklabruck umfassend in allen genannten Bereichen und erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Übergabsvertrag.