Liegenschaftsrecht & Treuhandschaften

Liegenschaftsrecht & Treuhandschaften bei Öffentlicher Notar Mag. Johann Herzog MBL und Partner in Vöcklabruck

Zum Liegenschaftsrecht zählen alle rechtlichen Vorgänge rund um den Erwerb von Liegenschaften. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei umfassend in allen damit verbundenen Fragen. Als Treuhänder nehmen wir auf Grundlage einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte in Gewahrsam.

Fragestellungen aus dem Liegenschaftsrecht

Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht genügend Vorsicht walten lassen. Selbst wenn man vollstes Vertrauen zum Vertragspartner hat, bergen gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen. Wir sorgen vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, indem wir Sie über die rechtlichen Gegebenheiten aufklären. Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang betreffen das Wohnungsrecht oder Fruchtgenussrecht, das Vorkaufsrecht, die Sicherung des Liegenschaftsvermögens im Familienbesitz (Kauf auf Leibrente – ja oder nein?), das Belastungs- und Veräußerungsverbot, mögliche Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen sowie das komplexe Feld des Bauträgervertragsrechts. Beim Immobilienkauf gilt es allfällige Hypotheken, Fristen (Wer verständigt wann das Finanzamt?) und eigentumsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Die Kaufabwicklung erfolgt über ein notarielles Treuhandkonto.

Treuhandschaften

Als Treuhänder nimmt unsere Kanzlei in Vöcklabruck auf Grundlage einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden, Wertpapiere etc. treuhändig vom Treugeber. Dabei verpflichten wir uns, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und die darin festgehaltenen Bedingungen zu erfüllen. Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht uns eine eigens für Notare eingerichtete Bank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Das Treuhandregister der österreichischen Notariatskammer (THR) ermöglicht eine rasche und sichere Abwicklung der Treuhandschaften.